Informationen

Gesetzlich versicherte Patienten

Ihre Versicherten-Karte

Bitte bringen Sie zum 1. Behandlungstermin Ihre gültige Versichertenkarte und – falls vorhanden – Ihren Befreiungsausweis mit. Das spart Ihnen Zeit und ermöglicht die korrekte Abrechnung mit den Krankenkassen.

Gültigkeitsdauer Ihres Kassenrezeptes

Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Bei dringlichem Behandlungsbeginn ist die Verordnung 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss die Behandlung begonnen werden. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit. In Ausnahmen ist eine Unterbrechung von 28 Tagen möglich.

Die Rezeptgebühr

Rezeptgebühren werden von uns im Auftrag der Krankenkassen erhoben und in voller Höhe dorthin weitergeleitet, kommen also nicht unserer Praxis zugute.
Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen vor Beginn des Rezeptes Ihre Zuzahlung für die Krankenkasse.

  • Pro Rezept zahlen Sie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € plus 10%
    der Kosten der Behandlung
  • Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre zuzahlungsfrei
  • Zuzahlungsfrei sind auch Patienten mit einem Befreiungsausweis

Berichte

Sollten Sie einen Operations- oder ärztlichen Bericht haben, Unterlagen zu MRT-Diagnostik oder ähnlichen informativen Unterlagen zu Ihrer Diagnose, dann bringen Sie dies gerne zu Ihrem ersten Termin mit.

Privat versicherte Patienten

Preise für Privatpatienten

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an der Gebührenordnung für Therapeuten, hierbei wird der 1,3 fache Satz vom VDEK (Verband der Ersatzkassen) Tarif berechnet.

Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie vorab von uns eine Honorarvereinbarung, in welcher alle Preise zu Ihren individuellen Leistungen aufgeführt sind.

Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherungen, Besoldungs-Ämter usw. die Vergütungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.

Terminabsagen

Nicht abgesagte Termine sind Ausfallzeiten und verursachen Kosten.

Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.

Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

Ihre Anrufe werden auch an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Öffnungszeiten durch den Anrufbeantworter entgegengenommen.

Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).

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